Die Kanzlei ist zivilrechtlich orientiert, wobei der Schwerpunkt seit Jahren beim Familienrecht liegt.
Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt und suchen nun professionelle juristische Beratung?
Sie fragen sich, welche Unterhaltsansprüche Sie haben und was mit dem gemeinsamen Vermögen passiert?
Wir unterstützen Sie bei der Aufteilung des Hausrates sowie gemeinsamer Immobilien und regeln den Zugewinnausgleich für Sie. Daneben beantworten wir Ihre Fragen zum Versorgungsausgleich. Ihre Ansprüche auf Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt berechnen wir und setzen Ihre Ansprüche konsequent außergerichtlich sowie gerichtlich durch oder wehren diese für Sie ab, sollten diese unberechtigt geltend gemacht werden.
Wir stellen den Scheidungsantrag für Sie und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens.
Darüber hinaus liegt uns das Wohl Ihrer Kinder sehr am Herzen. Sie sind nicht sicher, ob das gemeinsame Sorgerecht das Richtige ist oder ob sie lieber das alleinige Sorgerecht beantragen sollten? Gibt es Regelungsbedarf hinsichtlich der Umgangskontakte? Wir beraten Sie hierzu gerne und setzen uns, falls nötig, vor Gericht für Ihre Interessen ein.
Ebenso können Sie in Gewaltschutzverfahren auf unsere Fachkompetenz vertrauen.
Überdies betreuen wir Sie auch im Trennungsprozess einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere:
- Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Ehescheidungsverfahren
- Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Regelung des Kindes- und Ehegattenunterhalts
- Regelung der Vermögensauseinandersetzung
- Regelung des Sorge- und Umgangsrechts
- Regelung der Rechtsverhältnisse an Hausrat und Ehewohnung
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Unsere weiteren Tätigkeitsgebiete:
- Allgemeines Zivilrecht